Wissenswertes, Informatives und
Teilnahmebedingungen von A-Z
ALLGEMEINES: Die Bierbörse ist eine besondere, mit anderen Stadtfesten nicht zu vergleichende, Veranstaltung. Der Aufbau der Bierbörse besteht fast ausschließlich nur aus original Brauereipavillons und einigen niveauvollen Imbissgeschäften. Ein Aufbau von Trödel- und Jahrmarktgeschäften wird nicht zugelassen. Die Art der aufzubauenden Geschäfte muss dem festgelegten und unveränderbaren Charakter der Bierbörse entsprechen. Um die Bierbörse reibungslos und nach den mit dem Markennamen verbundenen Bedingungen durchzuführen, ist eine Vielzahl von Teilnahmeregeln zu beachten. Sollten Sie Rückfragen zu unseren Teilnahmebedingungen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
ABNAHME DER STÄNDE: Es werden nur die Geschäfte zur Veranstaltung zugelassen, die sämtliche Bedingungen einwandfrei erfüllen. Bei Nichtzulassung durch die Behörden oder den Veranstalter hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung der Standmieten oder Schadenersatz. Wir empfehlen allen Ausschankbetrieben möglichst nur Bierpavillons aufzustellen. Bereits am ersten Veranstaltungstag wird jedes teilnehmende Geschäft überprüft.
AUFBAU- UND ANDIENUNGSZEITEN: Siehe „Platzvergabe“
AUSSCHANKGENEHMIGUNGEN: Die Gestattungen werden von uns beantragt. Das Verfahren zur Zustellung der Genehmigungen variiert je nach Stadt. Bitte warten Sie die schriftliche Einladung zur Platzvergabe ab, diese erhalten Sie zwei bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Darin teilen wir Ihnen die jeweiligen Prozedere des zuständigen Ordnungsamtes und die Kosten mit.
BIERBÖRSE: Seit über 37 Jahren führt das Veranstaltungsbüro Nolden Bierbörsen in NRW durch. Die erfolgreiche Marke Bierbörse wurde vom Deutschen Patentamt in München unter der Markennummer 396 56 796 vom 27.01.1996 geschützt. Ein Bierbörsen-Franchiseunternehmen betreibt seit 1997 zusammen mit örtlichen Veranstaltern die Bierbörse im gesamten Bundesgebiet. Die Bierbörse ist europaweit die erste Open Air Veranstaltung, die im Franchisesystem vertrieben wird.
BIERGÄRTEN: Dort, wo genügend Platz vorhanden ist, ist das Aufstellen von Biergärten gewünscht. Biergarnituren müssen grundsätzlich mit Tischdecken eingedeckt werden. Außerdem sollten die Biergärten durch Aschenbecher, Blumen und Lichtobjekte attraktiv und ordentlich gestaltet werden. Bitte bringen Sie außerdem Ausschmückungsmaterial wie Sonnenschirme, Fahnen, Lichterketten oder Bierwerbeschilder mit.
BIERSORTEN: Nur die im Mietvertrag schriftlich vereinbarten Fassbiersorten dürfen auf der Bierbörse ausgeschenkt werden. Eine Änderung der Fassbiersorte oder die Hinzunahme weiterer Sorten kann nur schriftlich vereinbart werden. Unter Anderem ist hierbei zu beachten, dass jede Fassbiersorte möglichst nur einmalig als Hauptbiersorte auf der Bierbörse vergeben wird. Die vereinbarten Sorten müssen immer mit dem Markennamen beworben und benannt werden. Ein Schild beispielsweise mit "Kölsch" oder "Kirschbier" ohne den vereinbarten Markennamen ist nicht zulässig. Dies gilt auch für Preislisten.
BIERSTAND: Die Pavillons bzw. Verkaufswagen müssen rundherum die original Aufschrift der auszuschenkenden Biermarke tragen. Auch die Preislisten und Beleuchtungen im Stand müssen mit originalen Schriftzügen der Biermarke versehen sein. Zugelassen sind original Brauerei Pavillons und original absenkbare Brauerei Verkaufswagen. In Ausnahmefällen sind auch nicht absenkbare Brauerei Verkaufswagen zugelassen, wenn die Thekenhöhe 1,20 Meter (vom Boden aus gemessen) nicht überschreitet. Ferner müssen die Verkaufswagen mit einer originalen Brauerei Lackierung versehen und in einem optisch einwandfreien Zustand sein. Alle Bierstände müssen bau- sowie sicherheitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Dies muss gegebenenfalls durch eine entsprechende Statik nachgewiesen werden können. Sondergeschäfte, wie z. B. Zelte, müssen schriftlich vereinbart werden.
BÜHNENPROGRAMM: Anlässlich unserer Bierbörsen führen wir in einigen Städten auch ein Bühnenprogramm durch. Bitte schauen Sie hierzu auf die jeweiligen Unterseiten der Bierbörsenstädte.
FEUERLÖSCHER: In jedem Verkaufsstand ist mindestens ein betriebsbereiter Feuerlöscher (6 kg) gemäß den gesetzlichen Vorschriften bereitzuhalten.
FLASCHENBIERE: Der Verkauf von Flaschenbieren Ihrer jeweiligen Brauerei ist in begrenzter Anzahl erlaubt. Bitte nehmen Sie jedoch hierfür eine Absprache über die Biersorten mit dem Veranstalter vor. Flaschen aller Art sind mit mindestens € 0,25 zu bepfanden.
GASFLASCHEN: Bei der Verwendung und Lagerung von Druckgasflaschen sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
GLÄSER: Für den gesamten Getränkeverkauf dürfen nur original bedruckte und bepfandete Gläser verwendet werden. Die Verwendung von Dosen ist nicht gestattet.
GETRÄNKEVERLEGER: Wenn Sie vor Ort mit alkoholischen oder nicht-alkoholischen Getränken, Kühltruhen, Tischen und Bänken, usw. von einem Großhändler beliefert werden möchten, dann rufen Sie uns bitte rechtzeitig an. Gerne nennen wir Ihnen einen Getränkeverleger aus dem jeweiligen Veranstaltungsort.
GRÜNANLAGEN: Einige Bierbörsen werden in Grünanlagen durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Wiesenflächen nicht befahren werden dürfen. Gegebenenfalls müssen sämtliche Materialien auch zum Auf- und Abbau der Stände getragen oder mit Sackkarren transportiert werden.
IMBISSGESCHÄFTE: Für die Imbiss- und Süßwarengeschäfte gelten ähnliche Regeln wie für die Ausschankgeschäfte, so dürfen z. B. nur die im Mietvertrag schriftlich vereinbarten Produkte angeboten werden. Der Verkauf von Getränken ist grundsätzlich nicht erlaubt.
JUGENDSCHUTZ: Der Ausschank von alkoholischen Getränken an Jugendliche oder bereits stark alkoholisierte Personen wird sofort und ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht. Des Weiteren wird der Teilnehmer sofort, ohne weitere Abmahnung, von allen Veranstaltungen ausgeschlossen. Ein Jugendschutzgesetz ist gut sichtbar in jedem Bierstand aufzuhängen.
KAUTION: Die von uns verhängte Kaution erhalten Sie nach der Bierbörsensaison per Verrechnungsscheck zurück. Die Kaution wird nur dann einbehalten, falls Sie sich nicht an die von uns vereinbarten Vertragsgegenstände halten (insbesondere Reinigungspflicht, Einhalten von Musik- und Öffnungszeiten, Einfahrzeiten usw.).
KLEIDUNG: Das gesamte Personal muss Brauerei- bzw. gaststättentypische Kleidung tragen, das heißt zumindest Schürze und Hemd bzw. T-Shirt der jeweiligen Brauerei. Von den Brauereien werden die erforderlichen T-Shirts, Hemden, Jacken, Schürzen usw. sicherlich gerne zur Verfügung gestellt. Ist dies nicht der Fall, so kann man heute bei entsprechenden Firmen schon sehr preiswert Kleidungsstücke selbst mit dem Brauerei-Emblem bedrucken lassen. Dies ist eine der wichtigsten Zulassungsbedingungen.
KÜHLBOXEN: Das Aufstellen einer „Kühlbox“ kann nur in besonderen Fällen und nur nach vorheriger schriftlicher Absprache genehmigt werden. Für das Aufstellen fällt grundsätzlich eine Gebühr von € 100,- brutto an, welche vor Ort kassiert wird.
KÜHL-, WOHN- UND PACKWAGEN: Geschäftsinhaber, die einen Kühl- oder Packwagen aufstellen müssen, sollten eine Sackkarre zum Transport der Lebensmittel mitbringen. Alle Kühl-, Wohn-, und Packwagen können nur außerhalb des Veranstaltungsgeländes geparkt werden. Auf dem Festgelände dürfen grundsätzlich keine Fahrzeuge geparkt werden.
MEHRWEGGESCHIRR: Alle Waren dürfen nur auf bepfandetem Mehrweggeschirr oder essbarem Geschirr verkauft werden. Ausnahme: Serviette, Pergamentersatzpapier (z. B. Pommes-Tüte). Zudem muss auf die Verwendung von jeglichem Plastik verzichtet werden und z.B. Besteck aus Holz oder recycelbaren Material verwendet werden.
MUSIKERLAUBNIS: Auf der gesamten Veranstaltungsfläche kann Musik nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter gespielt werden und auch dann darf grundsätzlich nur das eigene Geschäft beschallt werden. Hierfür sollten nur kleine Beschallungsanlagen, ohne den Einsatz von sogenannten Bassboxen, genutzt werden. Grundlage für eine Genehmigung durch den Veranstalter ist der schriftliche Nachweis, dass Sie eine entsprechende Anmeldung bei der Gema vorgenommen haben. Ohne das Einreichen des Nachweises beim Veranstalter kann keine Musikgenehmigung erfolgen. Auch eine Genehmigung der örtlichen Behörden ersetzt diese Regelung nicht.
MÜLLEIMER: Vor jedem Geschäft müssen mindestens zwei 120 Liter große Müllbehälter aufgestellt werden. Die Müllbehälter sind regelmäßig zu entleeren. Für die Entsorgung ist der Standbetreiber verantwortlich.
MERCHANDISING: Der Verkauf von Bierzubehörartikeln ist sehr erwünscht. Jeder Bierstandbetreiber sollte von seiner Brauerei Merchandising-Artikel anbieten.
NACHTWACHE: Nach Beendigung der Veranstaltung, übernimmt eine Nachtwache die Bewachung der Anlage. Eine Haftung wird jedoch nicht übernommen. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Geschäftsinhaber abends nach Veranstaltungsende erst dann Ihre Geschäfte verlassen, wenn die letzten Besucher das Festgelände verlassen haben. Die Nachtwache hat aus Sicherheitsgründen, auch in Ihrem Interesse, den Auftrag, jedes Befahren des Festgeländes außerhalb der vereinbarten Andienungszeiten zu verhindern.
ÖFFNUNGSZEITEN: Die Öffnungszeiten der Bierbörsen werden von den zuständigen Behörden und dem Veranstalter festgelegt. Die Einhaltung der Öffnungszeiten wird unabhängig von den Behörden jeden Veranstaltungstag vom zuständigen Platzmeister des Veranstalters überprüft. Bei Verspätungen oder Überschreitungen wird eine Vertragsstrafe sofort zur Zahlung fällig.
PLATZVERGABE: Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (ca. 2-3 Wochen) erhalten Sie von uns eine schriftliche Einladung zur Platzvergabe. In diesem Schreiben erhalten Sie weitere Informationen unter anderem zu den Auf- und Abbauzeiten, Andienungszeiten, Bühnenprogrammen, Öffnungszeiten, usw..
PLAKATE: Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne einige Bierbörsenplakate zu. Diese können Sie ab ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich anfordern. Bitte geben Sie den Veranstaltungsort an.
PRESSEARBEIT: Wenn Sie Pressetexte und Fotos von Ihren Produkten haben, senden Sie uns diese bis spätestens 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn zu. Bitte senden Sie keine Prospekte, sondern nur mit Computer verfasste Texte von maximal einer DinA4 Seite. Soweit möglich, werden wir Ihre „Neuheiten“ oder „besonderen Angebote“ den Medien mitteilen, bzw. in der Pressekonferenz erwähnen
REINIGUNG: Jeden Abend nach Veranstaltungsende muss die Standfläche sowie die angrenzenden Flächen um Ihren Stand gründlich gereinigt werden. Auch Zigarettenkippen oder andere Verschmutzungen müssen restlos entfernt werden. Reinigungsgeräte wie Rechen oder Besen sind mitzubringen.
SICHERHEIT: Für einige Bierbörsenstädte wurden Handlungskonzepte oder Sicherheitskonzepte erstellt, um die in Katastrophenfällen auftretende Gefahr von Personenschäden bestmöglich abzuwenden. Den Anordnungen des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen ist unbedingt und mit sofortiger Wirkung Folge zu leisten. Falls der Standbetreiber nicht selbst vor Ort ist, muss das eingesetzte Personal entsprechend eingewiesen sein. Zusätzlich muss die eingesetzte Vertretung, als verantwortlicher Standbetreiber namentlich benannt werden. Die Verantwortlichen dürfen nicht alkoholisiert und müssen jederzeit handlungsfähig sein. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Geschäftsinhaber abends nach Veranstaltungsende erst dann ihre Geschäfte verlassen, wenn die Besucher das Festgelände verlassen haben.
STROMVERSORGUNG: Die Stromversorgung der Bierbörse wird von einem von unserem Unternehmen beauftragten Platzelektriker vorgenommen. Grundlage für Ihren Stromanschluss ist die im Mietvertrag getroffene Vereinbarung über den Stromanschlusswert. Die Kosten für den Stromanschluss werden in der Regel mit der Einladung zur Platzvergabe bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass alle Stromkabel im Bereich der Fußwege mit professionellen Kabelbrücken abgedeckt werden müssen. Selbst Matten sind hier in einigen Städten nicht mehr erlaubt. Wichtig: Bitte bringen Sie lange Anschlusskabel mit!
SCHANKANLAGEN: Die für Ihre Schankanlage erforderliche schriftliche Betriebserlaubnis (Betriebsbuch) mit eingetragenen gültigen Genehmigungen muss ständig im Bierpavillon vorliegen. Im Besonderen weisen wir in diesem Zusammenhang auf die Getränkeschank-anlagenverordnung hin. Informationen erteilt Ihnen Ihre Brauerei oder das Ordnungsamt. .
SPÜLVORGANG: Alle Bierstände müssen mit einem Spülboy ausgestattet sein. Wir empfehlen zusätzlich die Verwendung entsprechend wirksamer Tensiden/Spülmitteln (z.B. Spültabs der Firma Spülboy). Bitte beachten Sie, dass ein Großteil der Städte Spül-möglichkeiten mit Warm- und Kaltwasser fordert. Richten Sie entsprechende Installationen ein.
SONSTIGE GETRÄNKE: Alle Bierstandbetreiber müssen alkoholfreie Getränke verkaufen. Neben dem Verkauf von Bier ist es erlaubt, Bierbowle, Wein und Sekt auszuschenken. Alle anderen alkoholischen Getränke und alkoholhaltigen Zusatzstoffe sind bei Bierständen verboten. Cocktailstände dürfen ausschließlich alkoholfreie Getränke und Cocktails verkaufen und kein Bier, Schnaps oder Likör anbieten.
STANDPLÄTZE: Die Aufteilung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter schon einige Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Vor der Platzvergabe werden die Standplätze nicht veröffentlicht. Wir nehmen, soweit möglich, Rücksicht auf Ihre Interessen.
VERSICHERUNGEN: Der Veranstalter benötigt vor der Veranstaltung zwingend eine Kopie Ihrer gültigen Betriebshaftpflichtpolice. Auch während der Veranstaltung muss eine Kopie Ihrer Police ständig in Ihrem Verkaufsgeschäft vorliegen. Der Veranstalter hat lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen. Eine Diebstahl-, Feuer-, Sturmversicherung usw. besteht nicht!
WASSERANSCHLUSS, WASSERABFLUSS: Die Versorgung der Stände mit Wasser bzw. die Entsorgung des Abwassers muss von den Teilnehmern selbst installiert werden. Die erforderlichen Hydranten stehen in regelmäßigen Abständen auf der Veranstaltungsfläche. Auch das Abwasser darf ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abwasserkanäle bzw. Sammelbecken entsorgt werden. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Abwasserentsorgungsstelle auch in größerer Entfernung zum Verkaufsstand befinden kann. Der Einsatz einer Abwasserpumpe ist dann erforderlich. Alle Schläuche im Bereich der Fußwege mit professionellen Kabelbrücken abgedeckt werden müssen. Selbst Matten sind hier in einigen Städten nicht mehr erlaubt.
ZAHLUNG VOR ORT: Eine Restzahlung vor Ort ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme kann nur nach vorheriger Absprache gemacht werden. Für diesen Fall ist dann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,- zuzüglich Mehrwertsteuer fällig.
Leverkusen, Oktober 2023, Änderungen vorbehalten
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